Willkommen bei einer Münsteraner Kanzlei mit mehr als 100 Jahren Erfahrung im Notariat. Die Notare Dr. Anselm Ruscher und Alexander Ruscher sind in dritter und vierter Generation in Münster für Sie da. Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch. Das können Sie auch gleich online tun: Hier geht es zur Online-Terminvereinbarung.
Immobilienrecht
Seit mehr als 100 Jahren ist das Immobilienrecht ein zentrales Tätigkeitsfeld unserer Notare. Gerne beraten wir Sie und beurkunden Kaufverträge, Bauträgervertrage oder Verträge über Erbbaurechte. Außerdem beurkunden wir Teilungserklärungen, mit denen Sie Mehrfamilienhäuser in Wohnungseigentum aufteilen und Eigentumswohnungen schaffen. Als dienstältester Notar in Münster verfügt Dr. Anselm Ruscher über jahrelange Erfahrung und Kompetenz im Immobilienrecht.
Gerne begleiten wir Sie bei der Gründung von Gesellschaften und ihrer Anmeldung beim Handelsregister. Alexander Ruscher verfügt als Notar in Münster und Betriebswirt (B. Sc.) über weitreichende Beratungspraxis auch bei Spezialfragen im Unternehmensrecht.
Unser Tätigkeitsspektrum umfasst unter anderem die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG) oder Kommanditgesellschaften (KG und GmbH & Co. KG). Außerdem sind wir kompetent bei der Unternehmensfinanzierung: Finanzierungsrunden (häufig im Startup-Sektor), Kapitalerhöhungen und Wandeldarlehen (Convertible Loans).
Regelmäßig begleiten wir unsere Mandantinnen und Mandanten bei dem Aufbau von Konzern- und Holdingstrukturen unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte.
Wenn Sie ein Testament aufsetzen oder einen Erbvertrag abschließen möchten, spielen häufig ganz persönliche und auch steuerliche Frage eine zentrale Rolle. Deshalb richten wir unsere Beratung darauf aus. Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir Ihre erbrechtliche Planung so, dass Ihre persönlichen Vorstellungen und finanziellen Interessen gewahrt sind.
Unsere tiefgreifenden immobilienrechtlichen Kenntnisse und das rechtliche und praktische Wissen zur Unternehmensnachfolge sind wichtige Säulen einer umfassenden und praxisorientierten Beratung. Deshalb sind die Notare Dr. Anselm Ruscher und Alexander Ruscher häufig empfohlene Ansprechpartner, wenn große Familienvermögen steueroptimal lebzeitig übertragen oder später vererbt werden sollen.
Vorsorgevollmachten und Familienrecht
Vorsorgevollmachten (Generalvollmachten mit Patientenverfügung) sind ein zunehmend wichtiger Vorsorge-Baustein für viele Menschen. Die Notare Dr. Anselm Ruscher und Alexander Ruscher verfügen in diesem Themengebiet über große Beratungserfahrung. Auch bei der Erstellung von Eheverträgen können Sie auf eine passgenaue Gestaltungspraxis für Unternehmereheverträge oder andere Konstellationen bauen.
Beglaubigung von Unterschriften und beglaubigte Abschriften von Dokumenten
Notare sind unter anderem zuständig für die Beglaubigung von Unterschriften. Außerdem können Sie durch einen Notar beglaubigte Abschriften von Dokumenten erstellen lassen (zum Beispiel von Zeugnissen oder Ausweisdokumenten). Unterschriftsbeglaubigungen oder oder beglaubigte Abschriften von Dokumenten erhalten Sie bei uns gerne auch kurzfristig. Rufen Sie uns hierzu kurz an oder reservieren Sie sich selbst online einen Termin.
Ansprechpartner*in
Dr. Anselm Ruscher
Rechtsanwalt und Notar
- notar@ruscher-noelke.de
Alexander Ruscher
Rechtsanwalt, Notar und Betriebswirt (B. Sc.)
- notar@ruscher-noelke.de
Andreas Sielker, LL.M.
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht
- notar@ruscher-noelke.de