Welche Dinge kann ich beim Notar online erledigen?
Bei dem Notar Alexander Ruscher können Sie online eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder UG (haftungsbeschränkt) gründen. Buchen Sie gleich jetzt einen Termin: Hier geht es zur Online-Terminvereinbarung.
Außerdem sind Handelsregisteranmeldungen per Online-Beglaubigung möglich. Handelsregisteranmeldungen können für Einzelkaufleute, Kapitalgesellschaften und deren Zweigniederlassungen online vorgenommen werden.
Häufig soll es schnell gehen. Deshalb bietet Ihnen der Notar Alexander Ruscher die Beratung und Gründung einer Gesellschaft zusammen in einem Termin an. Als „Legal Tech-Kanzlei“ nutzen und entwickeln wir intelligente Software-Lösungen für Notariatsbüros in ganz Deutschland. Dadurch spielen wir erhebliche Geschwindigkeitsvorteile aus – und das selbstverständlich auf höchstem Qualitätsniveau.
Eine genaue Anleitung für die Online-Beurkundung bekommen Sie nach Terminvereinbarung.

Was benötige ich für eine Online-Beurkundung?
Smartphone
Ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle und die Notar-App, die Sie hier für Apple oder hier für Google herunterladen können.
Computer oder Tablet
Ein für Videotelefonie geeignetes Endgerät (z. B. Computer oder Tablet) mit Kamera und Mikrofon
Ausweis mit eID-Funktion
Ein eID-konformes Ausweisdokument mit dazugehöriger Ausweis-PIN. Mehr unter www.personalausweisportal.de. Unter Umständen benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem Personalausweis einen Reisepass.
Internet
Eine ausreichend schnelle Internetverbindung
Präsenzbeurkundung mit Online-Übertragung
Gerne ermöglichen wir die Teilnahme an einer Beurkundung per Videokonferenz, wenn Sie nicht selbst vor Ort sein können.
Der Gesetzgeber erlaubt nicht in allen Angelegenheiten eine reine Online-Beurkundung. In diesen Fällen genehmigen Sie einen Vorgang im Anschluss bei einem Notar oder einer Notarin Ihrer Wahl nach. Die Nachgenehmigung organisiert unser Büro gerne für Sie, damit es für Sie möglichst einfach bleibt.
