Welche Dinge kann ich beim Notar online erledigen?
Sie können online eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gründen, Satzungsänderungen oder Kapitalmaßnahmen (z. B. Kapitalerhöhungen).
Außerdem können Anmeldungen zum Handelsregister, Gesellschaftsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister online vorgenommen werden.
Buchen Sie gleich jetzt einen Termin: Hier geht es zur Online-Terminvereinbarung.
Häufig soll es schnell gehen. Deshalb bieten unsere Notare Ihnen die Beratung und Gründung einer Gesellschaft in eiligen Fällen zusammen in einem Termin an.
Als „Legal Tech-Kanzlei“ sind wir in die Entwicklung von intelligenten Software-Lösungen für Notariatsbüros in ganz Deutschland eingebunden. Dadurch spielen wir erhebliche Geschwindigkeitsvorteile aus – und das selbstverständlich auf höchstem Qualitätsniveau.
Eine genaue Anleitung für die Online-Beurkundung bekommen Sie nach Terminvereinbarung.

Was benötige ich für eine Online-Beurkundung?
Smartphone
Ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle und die Notar-App, die Sie hier für Apple oder hier für Google herunterladen können.
Computer oder Tablet
Ein für Videotelefonie geeignetes Endgerät (z. B. Computer oder Tablet) mit Kamera und Mikrofon
Ausweis mit eID-Funktion
Sie benötigen einen Personalausweis mit eID-Funktion und Ausweis-PIN. Mehr unter www.personalausweisportal.de. Bei Personalausweisen, die vor dem 01.08.2021 ausgestellt sind, benötigen Sie zusätzlich einen Reisepass.
Internet
Eine ausreichend schnelle Internetverbindung
Präsenzbeurkundung mit Online-Übertragung
Gerne ermöglichen wir die Teilnahme an einer Beurkundung per Videokonferenz, wenn Sie nicht selbst vor Ort sein können.
Der Gesetzgeber erlaubt nicht in allen Angelegenheiten eine reine Online-Beurkundung. In diesen Fällen genehmigen Sie einen Vorgang im Anschluss bei einem Notar oder einer Notarin Ihrer Wahl nach. Die Nachgenehmigung organisiert unser Büro gerne für Sie, damit es für Sie möglichst einfach bleibt.
