Bei Fragen rund um das Vererben und Verschenken von Vermögen stehen steuerliche Fragen häufig im Zentrum aller Überlegungen. Seit mehr als 100 Jahren bietet unsere Kanzlei steuerzentrierte Beratung an. Steuerberatungsbüros suchen häufig den Kontakt zu uns bei der Umsetzung oder Besprechung von Gestaltungsvorschlägen, weil sie bei uns auf einen kompetenten Ansprechpartner treffen.

Testamente, Erbverträge und vorweggenommene Erbfolge

Eine erbrechtliche Beratung beginnt am besten frühzeitig. Auf diese Weise kann die steuerlich optimale Gestaltung erzielt werden. Die Errichtung von Testamenten oder Erbverträgen ist dabei häufig nur ein Baustein. In vielen Fällen spielt die sogenannte vorweggenommene Erbfolge (Schenkung) eine sehr wichtige Rolle, um den steuerlichen Spielraum vollständig auszunutzen.

Unternehmensnachfolge

Gerade bei Familienunternehmen ist die Nachfolgeplanung ein wichtiges Themenfeld für den Unternehmer und seine gesamte Familie. Die generationenübergreifende Entwicklung des Familienvermögens betrifft alle Familienmitglieder. Wir unterstützen bei der steueroptimalen Gestaltung einer intelligenten Nachfolgeplanung von Unternehmen. Dabei spielen neben steuerlichen Aspekten auch Fragen der Unternehmensführung und der Beteiligung verschiedener Familienmitglieder eine entscheidende Rolle.

Gerade bei der Nachfolgeplanung von Unternehmen, aber auch größeren Familienvermögen kommt es uns zugute, dass wir die gesellschaftsrechtlichen, immobilienrechtlichen und steuerlichen Grundlagen sehr gut beherrschen und daher alle erforderlichen Disziplinen optimal miteinander verzahnen können.

Erbauseinandersetzungen

Erbengemeinschaften sind sich nicht immer einig in der Frage, wie mit dem Nachlass verfahren werden soll. Neben der Verteilungsfrage können auch Pflichtteilsansprüche übergangener Pflichtteilsberechtigter oder erbschaftsteuerliche Fragen eine große Rolle spielen. Wir kennen diese Schwierigkeiten aus unserer jahrelangen Praxis und wirken bei einer möglichst kostengünstigen und zielorientierten Einigung unter den Erben mit. Denn eine schlecht beratene Erbengemeinschaft verliert auf dem Weg zu einer Einigung viel Geld – das muss nicht sein.